Treu Pflegedienst
Der jeweilige Pflegegrad, drückt das Maß eines Versicherten aus, in welcher Art und Form er pflegebedürftig ist. Er wird an dem Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit bemessen und entscheidet darüber, welche Leistungen (Budget) Ihm von der Pflegekasse zustehen.
Übersicht aller Pflegegrade
Pflegegrad 1
„Geringe Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
131 € Entlastungsbetrag (kein Pflegegeld)
Pflegegrad 2
„Erhebliche Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
347 € Pflegegeld / 796 € Sachleistung
Pflegegrad 3
„Schwere Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
599 € Pflegegeld / 1.497 € Sachleistung
Pflegegrad 4
„Schwersten Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
800 € Pflegegeld / 1.859 € Sachleistung
Pflegegrad 5
„Schwerste Beeinträchtigung in der Selbständigkeit“
990 € Pflegegeld / 2.299 € Sachleistung.
Wichtige Zusatzleistungen
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade (1–5)